Infos zur Bewerbung um eine Mietwohnung

Infos zur Bewerbung um eine Mietwohnung 

Wenn von Bewerbungen die Rede ist, denken die meisten automatisch an die Arbeit. Ein Anschreiben, der Lebenslauf, Zeugniskopien und das Ganze in einer ansprechenden und ordentlichen Mappe präsentiert, ist vielen nur im Zusammenhang mit der Jobsuche ein Begriff. Seit einiger Zeit ist aber noch eine weitere Form der Bewerbung auf dem Vormarsch, nämlich die Bewerbung um eine Mietwohnung. 

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Vor allem in größeren Städten ist es inzwischen keine Seltenheit, dass sich Interessenten um eine Wohnung bewerben müssen. Aber was hat es mit der Mieterbewerbung auf sich? Welche Unterlagen gehören dazu und muss der Mieter seine Daten überhaupt offenlegen?

Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Infos
zur Bewerbung um eine Mietwohnung zusammen:
 

Was hat es mit der Bewerbung um eine Mietwohnung auf sich?

In größeren Städten und beliebten Wohngegenden ist der Wohnraum knapp und Wohnungen, die schön und zugleich bezahlbar sind, sind immer seltener zu finden. Ähnlich wie bei einem Stellenangebot, bei dem mitunter mehrere hundert Bewerbungen eingehen, gibt es auch für eine Wohnung manchmal sehr, sehr viele Interessenten. Die Wohnungsgesellschaften haben oft seitenlange Listen mit Namen von Wohnungssuchenden und wenn ein Vermieter eine Wohnung inseriert, steht sein Telefon häufig nicht mehr still. Auf der anderen Seite steigt die Anzahl an Mietausfällen.

So mancher Mieter, der nur wenig verdient oder eine kleine Rente hat, ist einfach nicht in der Lage, die Miete jeden Monat pünktlich zu bezahlen. Vor allem, wenn die Miete nach Modernisierungen oder allgemein erhöht wurde oder die Energiekosten mal wieder gestiegen sind und eine Nachzahlung fällig ist, reicht das Geld nicht aus. Zudem gibt es noch die Mietnomaden, die nie vorhatten, Miete zu bezahlen. Für den Vermieter ergibt sich daraus gleich eine doppelt unangenehme Situation.

So ist es zum einen langwierig und teuer, solche Mieter überhaupt wieder aus der Wohnung bekommen. Zum anderen kann die Wohnung derart zugemüllt und verwüstet sein, dass ohne eine aufwändige und kostspielige Sanierung überhaupt nicht an eine Neuvermietung zu denken ist. Alle diese Faktoren zusammengenommen, haben dazu geführt, dass richtige Bewerbungen, so wie sie von der Jobsuche her bekannt sind, auch bei Wohnungen immer häufiger verlangt werden.  

Welche Unterlagen gehören zu einer Bewerbung um eine Mietwohnung dazu?

So ganz neu ist die Idee, dass der Vermieter ein paar Daten und Fakten wissen will, nicht. Auch früher war es üblich, einen Einkommensnachweis vorzulegen oder in anderer Form nachzuweisen, dass die Miete bezahlt werden kann. Es wäre auch nicht fair, dem Vermieter vorzuwerfen, dass er sich absichern möchte. Die Mieterbewerbung ist im Prinzip nichts anderes als eine etwas umfangreichere Sammlung von Angaben und Nachweisen. Eine bestimmte Form gibt es für eine solche Bewerbung nicht. Stattdessen entscheiden letztlich die Wohnungsgesellschaft oder der Vermieter, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Generell werden jedoch meist folgende Unterlagen verlangt:

·         Bewerbungsbogen:

Dieses Formular erhält der Interessant vom Vermieter oder der Wohnungsgesellschaft. In dem Formular werden grundlegende Daten erfasst. Hierzu gehören die persönlichen Daten des potenziellen Mieters und der Personen, die mit ihm einziehen sollen. Außerdem müssen hier Angaben zum Arbeitgeber und zum regelmäßigen Einkommen gemacht werden.

Manchmal wird auch nach den bisherigen Wohnverhältnissen, nach Haustieren und bestimmten Gewohnheiten, etwa Raucher oder Nichtraucher, gefragt. In Bewerberbögen von Wohnungsgesellschaften können zudem oft Wünsche im Hinblick auf die Größe, die Ausstattung und die Lage eingetragen werden.

·         Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit:

Der derzeitige oder der letzte Vermieter muss bescheinigen, dass der Interessent keine Mietschulden bei ihm hat. Ist es nicht möglich, eine solche Bescheinung zu beschaffen, beispielsweise weil es Streit mit dem Vermieter gab, akzeptieren viele Vermieter als Beleg auch Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass die Miete immer pünktlich bezahlt wurde.

·         Einkommensnachweise:

Die meisten Vermieter möchten als Einkommensnachweis bei einem Arbeitnehmer die Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate sehen. Ist der Interessent Rentner oder arbeitslos, muss er seinen Rentenbescheid oder den Bewilligungsbescheid vom Arbeitslosengeld vorlegen. Bezieht der Interessent Hartz IV oder Sozialgeld, braucht er eine Bestätigung vom Amt, dass die Kosten für die Wohnung übernommen werden. Ein Selbstständiger oder Freiberufler kann sein Einkommen durch Steuerbescheide, eine BWA oder EÜR oder ein kurzes Schreiben vom Steuerberater nachweisen. Azubis, Schüler und Studenten müssen manchmal auch eine Erklärung ihrer Eltern oder eines anderen Bürgen vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie bei Bedarf einspringen und die Mietzahlungen übernehmen.

·         Schufa-Auskunft:

Einige Vermieter lassen sich die Einwilligung des Interessenten für eine Schufa-Abfrage geben, die sie dann selbst durchführen. Häufiger wird jedoch verlangt, dass der Interessent eine aktuelle Auskunft einholt und vorlegt.

·         Ausweis:

Einer Bewerbung um eine Mietwohnung muss immer eine Kopie des Personalausweises (mit Vorder- und Rückseite) oder des Reisepasses beigelegt werden. Hat der Interessent nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis, braucht er zudem eine Kopie seiner Meldebescheinigung. Besonders vorsichtige Vermieter verlangen auch eine Kopie des polizeilichen Führungszeugnisses. Manchmal müssen Interessenten zudem nachweisen, dass sie über eine private Haftpflicht- und Hausratversicherung verfügen oder zumindest bereit sind, eine solche Versicherung abzuschließen.     

2 Tipps für die Bewerbung um eine Mietwohnung

Der eine kann nachvollziehen, dass sich der Vermieter absichern möchte. Der andere empfindet es als übertrieben, nervig und lästig, einem wildfremden Vermieter derart persönliche Daten offenzulegen. Immerhin profitiert der Vermieter ja auch davon, dass seine Wohnung vermietet wird und er folglich monatliche Einnahmen davon hat. Letztlich bringt es aber überhaupt nichts, sich aufzuregen oder zu ärgern. Kein Interessent ist dazu verpflichtet, dem Vermieter alle Fragen zu beantworten und Unterlagen vorzulegen. Andererseits muss dem Interessenten eben klar sein, dass er die Wohnung vermutlich nicht bekommen wird, wenn er bestimmte Angaben verweigert.

Um die Chancen auf die Wunsch- oder gar Traumwohnung zu erhöhen, ist der Wohnungssuchende deshalb gut beraten, wenn er zwei Tipps beherzigt:

1.      

Es dauert meist nur wenige Tage, manchmal sogar nur ein paar Stunden, bis eine Wohnung vergeben ist. Der Interessent sollte die Unterlagen, die er für eine Mieterbewerbung benötigt, deshalb schon im Vorfeld zusammenstellen. Bis die Auskunft von der Schufa oder eine Bescheinigung vom Amt da sind, vergehen manchmal Wochen. Wenn der Interessent plant, auf Wohnungssuche zu gehen, sollte er die Unterlagen, die er nicht zu Hause hat, also frühzeitig beantragen.

2. 

Die Unterlagen, ähnlich wie bei einer Bewerbung um einen Arbeitsplatz, ordentlich in einer Mappe abzuheften und dem Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung in die Hand zu drücken, kann entscheidende Pluspunkte einbringen. Eine solche Mappe macht nämlich einen guten Eindruck und vermittelt, dass es sich bei dem Interessenten um eine zuverlässige und ordentliche Person handelt.

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