Infos und Übersicht zu Wohn-Riester

Infos und Übersicht zum Thema Wohn-Riester 

Wohn-Riester ersetzt im Grunde genommen die 2005 gestrichene Eigenheimzulage und ermöglicht, selbst genutztes Wohneigentum in die Altersvorsorge einzubeziehen. Das Guthaben aus dem Wohn-Riestervertrag kann dabei dazu verwendet werden, um eine Immobilie zu kaufen oder eine bestehende Immobilienfinanzierung zu tilgen.

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Voraussetzung ist allerdings, dass die Immobilie selbst genutzt wird, zudem muss das Vermögen aus einem bestehenden Riestervertrag mindestens eine Höhe von 10.000 Euro aufweisen. Ist dies der Fall, kann das vollständige Vermögen aus dem Vertrag für die Immobilie verwendet werden. 

Die staatliche Förderung bei Wohn-Riester entspricht der gewöhnlichen Riesterförderung. Wer also einen bestimmten Prozentssatz seines Einkommens, der derzeit bei vier Prozent liegt, in den Riestervertrag investiert, erhält die Grundzulage von 154 Euro sowie die Kinderzulage von 185 Euro oder 300 Euro pro Kind, je nachdem, ob das Kind vor oder nach 2008 geboren wurde.

Für Sparer mit geringem Einkommen ergibt sich so der Vorteil, dass die volle Förderung auch bei einer verhältnismäßig geringen Eigenleistung gewährt wird, Sparer mit höherem Einkommen profitieren von der Anhebung der absetzbaren Sonderausgaben von 1575 Euro auf 2100 Euro.

Hier nun die wichtigsten Punkte zum Thema Wohn-Riester in der Übersicht:

•        Anspruch.

Jeder, der einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, hat grundsätzlich Anspruch auf die Riesterförderung. Hierzu gehören beispielsweise Arbeitnehmer, Empfänger von Arbeitslosengeld, Eltern im Erziehungsurlaub oder Beamte.

Zudem gibt es die sogenannten mittelbar Förderberechtigten, beispielsweise Selbstständige und Freiberufler, die gefördert werden können, wenn der Ehepartner zu den direkt förderberechtigten Personen gehört.

•        Funktionsweise.

Vom Prinzip her funktioniert Wohn-Riester wie die klassische Altersvorsorge, nur dass die Immobilie die Position des Anlagekontos einnimmt. Das Altersvorsorgekapital, das für die Immobilie aufgebracht wird, wird erfasst und diese Beiträge werden jährlich um zwei Prozent erhöht.

Zeitgleich dienen diese Beiträge dann auch als Basis für die spätere Besteuerung, was den Vorteil bringt, dass nicht der tatsächliche Wert der Immobilie als Besteuerungsgrundlage dient, sondern eben nur das Guthaben des Wohnförderkontos. Schließt ein Sparer ein Vertrag ab, bespart er diesen Vertrag mit seinen Beiträgen.

Zusätzlich stockt der Gesetzgeber sein Vermögen mit den jährlichen Zulagen auf, wodurch das Guthaben schneller wächst. Daneben können die Zulagen auch als zusätzliche Tilgungsbausteine während der Rückzahlphase des Immobiliendarlehens eingesetzt werden. Hat der Sparer das Auszahlungsalter bereits erreicht, kann er das geförderte Altersvorsorgekapital darüber hinaus auch für die Entschuldung seiner Immobilie verwenden. 

•        Steuer.

Wohn-Riester wird nachgelagert besteuert. Dabei kann der Sparer allerdings zwischen einer sukzessiven Besteuerung in einem Zeitrahmen zwischen 17 und 25 Jahren und einer Einmalbesteuerung von 70 Prozent des im Zusammenhang mit der Immobilie gebundenen Kapitals bei Rentenbeginn wählen.

•        Verkauf.

Die Immobilie, die mit Wohn-Riester finanziert wurde, kann grundsätzlich verkauft werden. Allerdings bleibt die Förderung nur erhalten, wenn der Teil des Verkaufserlöses, der für das Wohn-Riestern entnommen wurde, auch wieder in den Vertrag investiert wird.

•        Vertrag.

Der Wohn-Riestervertrag kann bei den Anbietern abgeschlossen werden, die auch die anderen Riester-Produkte anbieten, beispielsweise also Banken und Versicherungen. Daneben ist es möglich, das Wohn-Riestern künftig auch über Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften zu realisieren.

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