Großer Ratgeber zu Schimmel in der Mietwohnung, 2. Teil

Großer Ratgeber zu Schimmel in der Mietwohnung, 2. Teil

Wie entsteht Schimmel? Wie lässt sich Schimmel vermeiden? Wie kann Schimmel entfernt werden? Diese und weitere Fragen beantwortet unser großer Ratgeber!

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Schimmel ist ein häufiges Problem in Wohnräumen. Dabei beeinträchtigt der Schimmelbefall nicht nur die Optik, sondern kann auch die Bausubstanz schädigen und zur Gesundheitsgefahr werden.

Und wenn sich der Schimmel erst einmal ausgebreitet hat, kann die Beseitigung aufwändig und sehr teuer werden. Deshalb ist es nicht weiter verwunderlich, dass sich Mieter und Vermieter regelmäßig darüber streiten, wer die Schuld am Schimmelbefall trägt. Doch wie lässt sich verhindern, dass es überhaupt zu Schimmel kommt? Und was ist zu tun, wenn der Schimmel da ist?

In einem großen Ratgeber zu Schimmel in der Mietwohnung beantworten wir die wichtigsten Fragen. Dabei ging es im ersten Teil um die Entstehung von Schimmel, die Gesundheitsgefahren, die relative und die absolute Luftfeuchtigkeit sowie das ideale Raumklima.

Hier geht es nun mit dem zweiten Teil des Ratgebers weiter:

 

Was sind typische Ursachen von Schimmel?

Für Schimmel kann es viele verschiedene Ursachen geben. Ein falsches Lüftungs- und Heizungsverhalten ist zwar sehr oft der Grund für Schimmelbefall. Genauso können aber auch bauliche Mängel oder die sogenannten Wärme- und Kältebrücken die Ursache sein. Klassische Bauschäden, die für die Schimmelbildung verantwortlich sein können, sind unter anderem

  • Risse in den Außenwänden oder im Putz,
  • kaputte Regenrinnen oder Fallrohre,
  • Schäden am Dach, beispielsweise schadhafte Kaminanschlüsse oder kaputte Dachziegel,
  • fehlerhafte Abdichtungen am Balkonanschluss,
  • mangelhafte Kellerabdichtungen,
  • undichte Fenster oder Türen,
  • defekte Wasser- oder Heizungsleitungen in der Wand.

Durch solche baulichen Schäden kann Feuchtigkeit in ein Bauteil eindringen, sich dort sammeln und in der Folge einen idealen Lebensraum für die Schimmelpilze schaffen. Aber natürlich kann auch die Feuchtigkeit aus der Raumluft die Schimmelbildung begünstigen.

Denn durch das normale, alltägliche Wohnverhalten, zu dem das Kochen, das Duschen, das Waschen und Trocknen von Wäsche, aber auch das Atmen und Schwitzen der Bewohner gehören, reichert sich die Raumluft mit mehreren Litern Wasser an.

Wird dann nicht genügend gelüftet oder zu sparsam geheizt, kondensiert die feuchte Luft an den kühlen Flächen. Um dem Schimmel den Kampf anzusagen, muss also einerseits der Gebäudezustand berücksichtigt und andererseits das Verhalten auf die Wohnsituation abgestimmt werden.

Wie wird richtig gelüftet und geheizt?

Das ideale Lüftungsverhalten richtet sich nach der Belastung der Raumluft, der Jahreszeit, den Außentemperaturen, den Windverhältnissen und dem baulichen Zustand des Gebäudes. Pauschale und allgemeingültige Regeln aufzustellen, ist deshalb nur bedingt möglich. Allerdings gibt es einige grundsätzliche Empfehlungen:

  • Die Raumluft sollte drei- bis viermal pro Tag ausgetauscht werden. Ideal dabei ist, die Fenster weit zu öffnen, so dass eine sogenannte Querlüftung, also Durchzug entsteht.
  • Im Winter reichen drei bis fünf Minuten Durchzug aus, um die Raumluft auszutauschen. Je wärmer es draußen ist, desto länger können die Fenster offen bleiben.
  • Spätestens wenn die Fensterscheiben oder die Spiegel anlaufen, muss gelüftet werden, damit die Kondensfeuchte nach draußen entweichen kann. Auch nachdem geduscht, gebadet oder gekocht wurde, sollte durchgelüftet werden.
  • Kellerräume sollten im Sommer nur morgens oder abends gelüftet werden. Wird tagsüber gelüftet, besteht die Gefahr, dass die warme Luft an den kalten Kellerwänden kondensiert.
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Die Wohnung muss nicht nur regelmäßig und ausreichend gelüftet werden. Auch das Heizungsverhalten spielt eine Rolle. Grundsätzlich gilt, dass in der Heizperiode alle Wohnräume auf mindestens 16 Grad Celsius aufgeheizt werden sollten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die warme und damit gleichzeitig feuchte Luft aus den beheizten Räumen in das kalte, nicht beheizte Zimmer gelangt.

Dadurch steigt die relative Luftfeuchte in diesem Zimmer und der Schimmel kann sich ausbreiten. Innerhalb der Wohnung sollten die Temperaturunterschiede zwischen den einzelnen Räumen außerdem höchstens fünf Grad Celsius betragen. Und um einen Luftaustausch zu vermeiden, sollten die Türen zu weniger stark beheizten Räumen geschlossen sein.

Auch eine durchdachte Anordnung der Möbel und Einrichtungsgegenstände kann einer Schimmelbildung entgegenwirken. Vor allem an Außenwänden, die stark auskühlen, und in den Ecken und Nischen eines Zimmers sollte die warme Heizungsluft zirkulieren können. Aus diesem Grund sollten in gefährdeten Bereichen möglichst keine Möbel direkt an der Wand stehen. Schon ein kleiner Abstand zwischen Möbelstück und Wand reicht aus, damit die Luft vorbeiströmen kann. Wichtig ist außerdem, Heizkörper nicht zuzustellen oder zu verdecken.

 

Wie wird Schimmel zuverlässig entfernt?

Schimmelbefall macht sich meist durch erste dunkle Flecken und einen etwas muffigen Geruch bemerkbar. Ist das der Fall, reicht es oft nicht mehr aus, den Schimmel oberflächlich zu entfernen und in Zukunft anders zu lüften und zu heizen. Stattdessen muss zunächst einmal ermittelt werden, welche Ursache der Schimmel hat. Ist ein baulicher Mangel der Auslöser, muss der Defekt behoben und die Feuchtigkeitsquelle sicher ausgetrocknet werden. Erst danach kann eine Schimmelsanierung dauerhaften Erfolg bringen. Wird die Ursache nicht behoben, wird die Feuchtigkeit und mit ihr der Schimmel meist zurückkehren.

Sind nur kleinere Oberflächen mit einer Größe von maximal einem halben Quadratmeter betroffen, kann der Mieter den Schimmelbefall selbst beseitigen. Dafür gelten folgende Tipps:

  • Um sich selbst zu schützen, sollte der Mieter Handschuhe, einen Mundschutz mit Feinstaubfilter und eine Schutzbrille tragen.
  • Glatte Oberflächen wie Glas, Metall, Kunststoff, Keramik oder lackiertes Holz können mit einem Haushaltsreiniger abgewaschen werden.
  • Möbel mit glatten, geschlossenen Oberflächen können auch mit Brennspiritus oder einer dreiprozentigen Wasserstoffperoxidlösung gereinigt werden. Vorher sollte aber an einer unauffälligen Stelle ausprobiert werden, wie die Fläche auf die Chemikalie reagiert.
  • Tapeten, Spanplatten, Gipskartonplatten und andere poröse Materialien lassen sich nicht von Schimmelpilzen befreien. Sie müssen entfernt werden. Zuvor sollten sie aber mit Wasser oder Tapetenkleister benetzt werden. Dadurch werden die feinen Pilzsporen gebunden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Staub aufgewirbelt wird und sich der Schimmel nur noch weiter ausbreitet. Um sicherzustellen, dass alle Sporen entfernt sind, kann die darunterliegende Wand mit Brennspiritus abgerieben werden.
  • Aus Polstermöbeln und Textilien können Schimmelpilze meist nicht beseitigt werden. Denn die Sporen dringen tief in das Gewebe ein, so dass eine oberflächliche Reinigung nichts bringt. Polstermöbel und Textilien sollten deshalb entsorgt werden.
  • Alle mit Schimmel belasteten Abfälle sollten in Plastikbeutel verpackt werden.
  • Anschließend ist eine Entsorgung über den Hausmüll möglich.
  • Größere Schimmelschäden gehören unbedingt in die Hand von Fachleuten. Nur sie sind in der Lage, die erforderlichen Techniken für eine dauerhafte Schimmelsanierung auszuwählen und umzusetzen. Außerdem können sie zuverlässig feststellen, welche Ursache der Schimmel hat. Dies ist deshalb wichtig, weil Schimmel nur dann nachhaltig entfernt werden kann, wenn sein Auslöser behoben ist.
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Zudem sollte der Mieter seinen Vermieter frühzeitig über den entdeckten Schimmel informieren. Denn je früher der Schimmel bekämpft wird, desto größer sind die Chancen, ihn zu beseitigen und eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.

Hinzu kommt, dass umso höhere Kosten entstehen, je weiter der Schimmelpilzbefall fortgeschritten ist. Der Mieter sollte also nicht zu lange abwarten und vor allem nicht selbst herumexperimentieren, sondern sich umgehend an seinen Vermieter wenden.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

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