Frostschäden – Infos und Tipps für Mieter und Hauseigentümer

Frostschäden – Infos und Tipps für Mieter und Hauseigentümer

Im Winter können Schnee und Dauerfrost einer Wohnung oder einem Haus ordentlich Probleme bereiten. Eingefrorene Leitungen, geborstene Rohre, geplatzte Heizungskessel oder kaputte Wärmepumpen sind nur ein paar Beispiele für die Schattenseiten einer ansonsten zauberhaften Winterlandschaft.

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Doch wie lassen sich Frostschäden vermeiden? Und was ist zu tun, wenn bereits ein Schaden an den Wasser- oder Heizungsleitungen eingetreten ist?

Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Infos
und Tipps für Mieter und Hauseigentümer zusammen:

Wie kommt es überhaupt zu Frostschäden?

Viele Mieter und Hauseigentümer wissen gar nicht, wie gefährlich ein harter Winter mit klirrender Kälte und Dauerfrost für die eigenen vier Wände werden kann. Erschwerend kommt hinzu, dass Leitungen meistens in den Wänden und gut versteckt hinter einer dicken Schicht Putz verlaufen. Wenn Haus oder Wohnung winterfest gemacht werden, werden die Leitungen deshalb oft nicht weiter beachtet. Minustemperaturen über einen längeren Zeitraum können aber dazu führen, dass Rohre und Leitungen einfrieren.

Besonders groß ist dieses Risiko bei Leitungen, die in Außenwänden, im Außenbereich und in Räumen verlaufen, die selten genutzt werden. Wenn das Wasser, das sich in den Leitungen befindet, gefriert, dehnt es sich um ungefähr zehn Prozent aus.

Das größere Volumen wiederum erhöht den Druck. Nun sind viele Rohre aber nicht in der Lage, diesem Druck standzuhalten. Die Folge davon ist, dass sie bersten. Wenn das Wasser dann später wieder auftaut, tritt es aus den beschädigten Rohren aus und dringt in das Mauerwerk ein. Je länger ein solcher Defekt unbemerkt bleibt, desto größer kann der entstehende Schaden sein.

Wie lassen sich Frostschäden verhindern?

Wenn Mieter und Hauseigentümer rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen, können sie das Risiko von Frostschäden minimieren. Der erste und wichtigste Tipp in diesem Zusammenhang lautet, dass im Winter alle Wohnräume beheizt werden sollten.

Das gilt auch für die Abstellkammer, die Kellerräume, das Gästezimmer und andere Räume, die kaum genutzt werden. Empfohlen wird, dass die Temperatur auch in wenig genutzten Räumen nicht unter 17 Grad Celsius sinken sollte. Wenn die Heizung in allen Wohnräumen läuft und die kaum genutzten Zimmer auf nur 17 Grad Celsius oder knapp darüber aufgeheizt werden, steigen die Heizkosten nur um ein paar Euro.

Gleichzeitig besteht aber die Gefahr, dass die Leitungen und Rohre einfrieren, so gut wie nicht. Und defekte Leitungen zusammen mit den daraus entstandenen Schäden im Mauerwerk zu reparieren, ist ärgerlicher und verursacht wesentlich höhere Kosten als eine leicht erhöhte Heizrechnung.

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In Gebäudeteilen wie beispielsweise dem Gartenhaus und in Räumen, die im Winter überhaupt nicht genutzt werden, sollten die Wasser- und Heizungsrohre vor Beginn der Frostperiode entleert und der Zufluss zugedreht werden. Diese Maßnahme macht auch dann Sinn, wenn die Bewohner in den Winterurlaub aufbrechen und sich so längere Zeit niemand in der Wohnung aufhält. Um die Leitungen zu entleeren, wird zuerst die Absperrvorrichtung in den Zuleitungen geschlossen. Anschließend wird das Wasser an der Stelle, die am tiefsten liegt, abgelassen.

Durch entleerte Leitungen ist der Bewohner auf der sicheren Seite, denn wenn sich kein Wasser in den Leitungen befindet, kann es auch nicht gefrieren. Im Unterschied dazu schützt der sogenannte Frostwächter nicht davor, dass die Leitungen einfrieren. Der Frostwächter ist das Symbol in Form von einem Eiskristall oder einer Schneeflocke auf dem Thermostatventil. Diese Einstellung bewahrt aber nur den Heizkörper selbst vor dem Zufrieren. Auf die Leitungen hat die Einstellung keine Auswirkungen.

Was ist, wenn es bereits zu einem Frostschaden gekommen ist?

Haben klirrende Kälte und Dauerfrost dazu geführt, dass die Leitungen eingefroren sind, besteht der erste Schritt darin, die Wasserversorgung der entsprechenden Leitung abzustellen. Anschließend sollte der Bewohner den Wasserhahn öffnen und die Leitung langsam und behutsam auftauen.

Als Hilfsmittel hierfür eignen sich beispielsweise Heizmatten, ein Heizlüfter, ein Föhn oder heiße Tücher. Beim Auftauen sollte sich der Bewohner nach und nach bis zu den gefrorenen Stellen vorarbeiten. Wichtig ist aber, wirklich sanft vorzugehen.

Rückt der Bewohner mit dem Heißluftföhn, einem Infrarotstrahler oder einem anderen sehr heißen Hilfsmittel an, riskiert er, dass das Rohr durch den großen Temperaturunterschied, der plötzlich auftritt, platzt. Ist die Leitung aufgetaut und wird sie wieder in Betrieb genommen, sollte auch der Haupthahn langsam und sanft wieder geöffnet werden. Traut es sich der Bewohner nicht zu, die gefrorenen Leitungen selbst aufzutauen, oder hat er Angst, dabei einen Schaden anzurichten, sollte er sich Hilfe von einem Installateur holen.

Ist ein Leitungswasserschaden aufgetreten, sollte der Bewohner außerdem möglichst zeitnah seine Versicherung informieren. Bei Frostschäden am Haus springt die Wohngebäudeversicherung ein, für Schäden an der Einrichtung ist die Hausratversicherung zuständig.

Allerdings setzt ein Versicherungsschutz zum einen voraus, dass Leitungswasserschäden überhaupt im Vertrag enthalten sind. Zum anderen sollte der Mieter oder Hauseigentümer Vorsichtsmaßnahmen ergriffen haben, um das Risiko eines Frostschadens möglichst gering zu halten. Hat er gar nichts unternommen, um einem Frostschaden vorzubeugen, oder einen möglichen Schaden sogar riskiert, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

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