Fragen und Antworten zum Energie-Contracting

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Energie-Contracting 

Angesichts des Klimawandels, aber auch ständig steigender Energiekosten gewinnen die Senkung der CO2-Emissionen und Möglichkeiten zur Energieeinsparung zunehmend an Bedeutung.

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Großes Sparpotenzial bieten dabei private Haushalte, die immerhin für rund ein Fünftel des bundesweiten CO2-Ausstoßes verantwortlich sind. 

Insofern ist es wenig verwunderlich, dass immer höhere Anforderungen an die energetische Gebäudesanierung und an die Nachrüstung von Heizungsanlagen gestellt werden.

Eine aufwändige Sanierung kann jedoch sehr hohe Kosten verursachen, die nicht jeder Hauseigentümer und Vermieter investieren kann oder möchte. In diesem Fall kann das sogenannte Contracting eine gute Alternative sein. Aber was ist das Contracting und für wen kommt es in Frage? 

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten
zum (Energie-) Contracting in der Übersicht:

Was ist Contracting?

Beim Energie-Contracting beauftragt der Hauseigentümer oder Vermieter einen speziellen Dienstleister mit der Wärmeversorgung. Meist handelt es sich bei den Dienstleistern um Energieversorgungsunternehmen wie die Stadtwerke, das Contracting wird aber auch von Ingenieurbüros und Handwerkerbetrieben angeboten. Dabei wird beim Contracting zwischen mehreren Varianten unterschieden.

Eine Form ist das Energieliefer-Contracting, das auch Wärmeliefer- oder Anlagen-Contracting genannt wird. Hierbei kümmert sich der Energiedienstleister als Contractor während der Vertragslaufzeit eigenverantwortlich um die Energieversorgung des Kunden. Der Contractor wird dabei aus wirtschaftlicher Sicht zum Eigentümer der Heizungsanlage und plant, installiert und finanziert entweder die erforderliche Anlage oder er übernimmt eine bereits vorhandene Anlage. Zudem kümmert sich der Contractor um die Wartung und Instandsetzung.

Eine andere Variante ist das Einspar-Contracting.

Hierbei stehen energierelevante Leistungen im Mittelpunkt, durch die eine dauerhafte Senkung der Energiekosten erreicht werden soll. Dazu erarbeitet der Contractor ein Energieeinsparkonzept für das gesamte Gebäude und kümmert sich um Maßnahmen wie eine energetische Gebäudesanierung oder die Optimierung von Energieverteilungsanlagen.

Das finanzielle Risiko, dass die vertraglich vereinbarte Einsparung erreicht wird, trägt ausschließlich der Contractor.

Seine Aufwendungen rechnet der Contractor über den Grund- und den Arbeitspreis für den Energieverbrauch ab. Der Kunde bezahlt deshalb höhere Entgelte als bei einem reinen Energieliefervertrag, profitiert aber im Gegenzug auch nach Ende der Vertragslaufzeit von den insgesamt niedrigeren Energiekosten. 

Für wen lohnt sich das Contracting?

Generell muss immer im Einzelfall entschieden werden, ob das Contracting oder die Investition in eine eigene Heizungsanlage die lohnenswertere Lösung ist. Bei einer eigenen Heizungsanlage fallen zunächst einmal die Kosten für die Anschaffung und den Einbau an.

Dazu kommen die laufenden Energiekosten und regelmäßige Kosten für die Wartung. Der große Vorteil beim Contracting liegt darin, dass der Contractor sämtliche Aufgaben übernimmt und auch das Risiko trägt, wenn beispielsweise unerwartet größere Reparaturen erforderlich werden.

Damit ist das Contracting letztlich eine Dienstleistung, die entsprechend bezahlt werden muss. Dies erfolgt über den Wärmebezugspreis, der anteilig unter anderem die Kosten für die Planung, die Finanzierung, den Betrieb, die Wartung und das Ausfallrisiko enthält und daher höher ist als der reine Energielieferpreis.  

Was sind die wichtigsten Punkte bei einem Contracting-Vertrag?

Wer sich als Hauseigentümer oder Vermieter für das Contracting entscheidet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er sich für eine vergleichsweise lange Zeit bindet. Da dem Contractor hohe Investitionskosten entstehen, haben die Verträge üblicherweise Laufzeiten von zehn Jahren.

Die Vertragsklauseln sind häufig aus der Fernwärmeverordnung entnommen oder daran angelehnt.

Besonders wichtig bei einem Contracting-Vertrag sind folgende Punkte:

·         Leistungsumfang.

Im Vertrag sollte eindeutig geregelt sein, welche Leistungen und Aufgaben der Contractor übernimmt. Ist der Einbau einer Heizungsanlage vorgesehen, sollte auch die Heizleistung in Kilowatt benannt sein.

·         Laufzeit und Kündigung.

Die Vertragslaufzeit darf maximal zehn Jahre betragen, danach ist eine Verlängerung um fünf Jahre möglich. Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern Contractor und Kunde vertraglich nichts anderes vereinbaren. Der Contractor sollte aber generell nur aus wichtigen Grund kündigen dürfen.

·         Preis und Preisänderungen.

Der Kunde bezahlt einen Grundpreis pro Monat und den Arbeitspreis pro bezogener Kilowattstunde Wärme. Die Abschlagszahlungen erfolgen jeweils zum Monatsende. Zusätzlich dazu kann der Contractor einen Zuschuss für die Heizungsanlage in Form einer Einmalzahlung verlangen. Preisänderungen während der Vertragslaufzeit sind grundsätzlich möglich, sofern sie wirksam vertraglich vereinbart sind.

·         Haftung.

Der Contractor verpflichtet sich, eine ständige Wärmelieferung während der Vertragslaufzeit sicherzustellen. Für den Fall einer Lieferunterbrechung sollte eine Frist vereinbart sein, bis wann der Contractor die Versorgung wieder aufnehmen muss.

Zudem kann eine Entschädigung vereinbart werden, wenn nach Ablauf der Frist noch immer keine Wärme geliefert wird. Daneben sollte vertraglich geregelt sein, dass der Contractor generell für Versorgungsstörungen haftet.

·         Kaufoption.

Im Normalfall lässt sich bei Vertragsabschluss kaum beurteilen, wie es nach einer mehrjährigen Betriebsdauer um die Heizungsanlage bestellt sein wird. Deshalb ist es nicht sinnvoll, eine generelle Kaufverpflichtung zu vereinbaren.

Besser ist, sich auf eine Übernahmeoption zu verständigen. Dadurch kann der Hauseigentümer die Heizungsanlage übernehmen, wenn der Zustand bei Vertragsende in Ordnung ist. Müsste die Heizungsanlage hingegen repariert werden oder ist ihre Technik veraltet, kann er eine Übernahme ablehnen. Für diesen Fall sollte aber auch vereinbart sein, wer die Kosten für den Ausbau trägt.

Stromversorgung.

Viele Energiedienstleister bieten nicht nur die Wärmeversorgung, sondern auch die Belieferung mit Strom an. Der Kunde ist aber nicht dazu verpflichtet, beides vom Contractor zu beziehen, sondern kann sich seinen Stromlieferanten frei aussuchen.

Wählt der Kunde den Contractor als Stromlieferant aus, wird der Stromliefervertrag separat abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit darf maximal 24 Monate betragen.

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