Fallen in Mietverträgen

Vorsicht vor diesen Fallen in Mietverträgen 

Zunächst stellt ein Mietvertrag die Basis für das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter dar. Das bedeutet, im Rahmen des Mietvertrages werden alle relevanten Punkte, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Mieträume stehen, sowie die Rechte und Pflichten beider Seiten schriftlich festgehalten.

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Durch die Unterschrift der Vertragsparteien werden diese vertraglichen Vereinbarungen dann bestätigt und akzeptiert und sind somit für beide Seiten verbindlich.

Dabei gilt, dass auch Mietverträge und insbesondere deren Kleingedrucktes aufmerksam gelesen werden sollten, denn durch bestimmte Klauseln können sich deutliche Nachteile für den Mieter ergeben.

Hier eine Übersicht über einige typische Fallen in Mietverträgen:

1.      

Die Renovierung im Falle eines Auszugs erfolgt durch eine vom Vermieter bestimmte Firma.Im ersten Moment klingt es positiv, wenn der Mieter die Renovierungsarbeiten nicht selbst durchführen muss, sondern der Vermieter sich darum kümmert, eine Firma zu beauftragen, die alle die Arbeiten ausführt, die notwendig sind, um die Wohnung wieder in den Ursprungszustand zurückzuversetzen.

Allerdings besteht hier die Gefahr: Das die Rechnung der vom Vermieter ausgewählten und beauftragten Firma wesentlich höher ausfällt, als wenn der Mieter die Arbeiten selbst durchgeführt oder seinerseits eine Firma beauftragt und mit dieser die tatsächlich erforderlichen Maßnahmen abgestimmt hätte.   

2.      

Notwendige Instandhaltungsarbeiten sind von allen Mieter in gleicher Höhe zu tragen, die Höchstgrenze liegt bei xxx Euro.

Grundsätzlich können die Kosten für notwendige Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten auf die Mieter umgelegt werden, wenn diese den Arbeiten zustimmen. Allerdings muss bei der Formulierung der Klausel darauf geachtet werden, auf welche Zeiträume sich die maximal zulässigen Kosten beziehen.

Aus der oben genannten Formulierung beispielsweise geht nicht hervor, ob sich die Höchstgrenze auf jeweils einen Monat oder einen Abrechnungszeitraum der Betriebs- und Nebenkosten bezieht. 

3.      

Die pünktliche Bezahlung des Mietzinses wird durch die Zustimmung zur Teilname am Lastschriftverfahren sichergestellt. Für den Mieter ist diese Lösung zunächst sicher ein sehr bequemer Weg, für den Vermieter zudem recht sicher.

Aber zeitgleich wird es für den Mieter schwieriger zu reagieren, wenn beispielsweise eine Mietminderung notwendig wird. Insofern ist es ratsamer und dabei ebenso bequem und sicher, einen Dauerauftrag einzurichten.

4.      

Dem Mieter werden Schlüssel für Wohnräume, Eingangstür, Keller und Briefkasten ausgehändigt. Wichtig ist, dass in einem Mietvertrag die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel erfasst wird, denn andernfalls bestehen zwei Gefahren. Zum einen kann es passieren, dass der Mieter nur jeweils einen Schlüssel erhält und weitere Schlüssel selbst anfertigen lassen muss, was insbesondere bei Schließanlagen mit einem höheren Kosten- und Zeitaufwand verbunden sein kann.

Zum anderen kann der Mieter im Falle eines Auszugs nur schwer nachweisen, dass er die Schlüssel beispielsweise nur in zweifacher und nicht dreifacher Ausführung erhalten hat. 

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Thema: Typische Fallen in Mietverträgen 

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