Änderungen im Bereich Energie in 2013

Die wichtigsten Änderungen im Bereich Energie in 2013 

Für Mieter, Vermieter und Immobilienbesitzer bringt das Jahr 2013 ein paar Veränderungen mit sich.

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So dürfen in Zukunft auch freie Schornsteinfeger Reinigungs- und Wartungsaufgaben von Kaminen und Heizungsanlagen übernehmen, bei Strom aus Sonnenenergie muss die Einspeisung ins Stromnetz regelbar sein, Mehrfamilienhäuser müssen mit Warmwasserzählern ausgestattet werden und für Wäschetrockner und Raumklimageräte gibt es neue Labels. 

 

Hier die wichtigsten Änderungen im Bereich Energie
in 2013 im ausführlichen Überblick:
 

Freie Schornsteinfeger machen Bezirksschornsteinfegern Konkurrenz.

Seit dem 01. Januar 2013 gibt es das sogenannte Kehrmonopol nicht mehr. Bisher war es so, dass der Bezirksschornsteinfeger unaufgefordert ins Haus kam. In Zukunft müssen sich Hausbesitzer selbst darum kümmern, dass ihre Kamine und Heizungsanlagen in dem Rhythmus gereinigt und gewartet werden, den ihr Feuerstättenbescheid vorschreibt. Hintergrund hierfür ist das neue Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk.

Durch dieses Gesetz können Hausbesitzer nun selbst entscheiden, ob sie weiterhin ihren Bezirksschornsteinfeger mit den Reinigungs- und Wartungsarbeiten beauftragen oder ob sie die Dienste eines Anlagenmechanikers für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik in Anspruch nehmen.

Letzterer muss allerdings bei der Handwerkskammer als freier Schornsteinfeger zugelassen sein.

Für den Hausbesitzer kann dies eine Kostenersparnis mit sich bringen, denn während freie Schornsteinfeger ihre Preise selbst kalkulieren, stellen Bezirksschornsteinfeger feste Preise nach der Gebührenordnung in Rechnung.  Trotz dieser Änderung müssen sich Hausbesitzer um die Zukunft von Bezirksschornsteinfegern aber keine Sorgen machen.

So bleibt es im Rahmen der Feuerstättenschau nach wie vor hoheitliche Aufgabe des Bezirksschornsteinfegers, die sicherheitsrelevanten Bestandteile der Heizungsanlage, beispielsweise die Abgasleitungen, zu kontrollieren. Außerdem legt der Bezirksschornsteinfeger auch in Zukunft fest, welche Kehrarbeiten wie oft durchgeführt werden müssen und auch für die sicherheitstechnische Abnahme von neuen Kaminen ist er nach wie vor zuständig. Ab 2014 wird es dann Ausschreibungen geben, durch die die Bezirksschornsteinfeger für sieben Jahre ausgewählt werden.

Innerhalb dieser sieben Jahre müssen die Bezirksschornsteinfeger zwei Feuerstättenschauen durchführen. Der Intervall für die Begutachtung der Feuerstätten reduziert sich damit von aktuell fünf, auf künftig dreieinhalb Jahre. 

Bei Strom aus Sonnenenergie muss die Netzeinspeisung regelbar sein.

Bislang mussten nur große Photovoltaik-Anlagen bestimmte technische Vorgaben zur Netzsicherheit erfüllen. Seit dem 01. Januar 2013 gilt diese Pflicht nun auch für Anlagen, die ab Januar 2012 in Betrieb genommen wurden und weniger als 30 Kilowatt Leistung erzeugen. Hintergrund für diese Regelungen ist, dass der Ausbau der Stromnetze nur langsam vorangeht.

Deshalb wird befürchtet, dass der konstant steigende Anteil an Solar- und Windenergie die bestehenden Netze überfordern könnte. Als Konsequenz schreibt Paragraph 6 des Erneuerbaren Energien Gesetzes, kurz EEG, vor, dass alle neu installierten Photovoltaik-Anlagen so ausgestattet sein müssen, dass entweder ein Einspeisemanagement möglich ist oder eine Kappung erfolgt.

Einspeisemanagement bedeutet, dass der Netzbetreiber die Einspeisung ins Stromnetz vor allem in Spitzenzeiten regeln kann. Kappung heißt, dass die maximale Einspeiseleistung der Photovoltaik-Anlage schon im Vorfeld und permanent um 30 Prozent gesenkt ist.  

Mehrfamilienhäuser brauchen Warmwasserzähler.

Bisher konnten Eigentümer oder Vermieter von Mehrfamilienhäusern pauschal ermitteln, wie hoch der Anteil der Heizenergie für die Warmwassererwärmung ausfiel. Gemäß der Heizkostenverordnung ist dies in Zukunft nicht mehr möglich, sondern der Anteil muss exakt erfasst werden. Hierfür müssen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern bis Ende 2013 mit entsprechenden Warmwasserzählern ausgestattet werden.

Diese Änderung begründet sich in erster Linie damit, dass Häuser zunehmend besser gedämmt sind.

Dies hat zur Folge, dass eine konstant steigende Menge an Heizenergie nicht für die Raumwärme, sondern für das Erzeugen von warmem Wasser verbraucht wird. Die neuen Warmwasserzähler messen, welche Wassermengen in und aus der Wohnung fließen, und dadurch wird es möglich, die Wärmeabgabe pro Wohnung in Kilowattstunden zu ermitteln. Dies wiederum ermöglicht eine genauere und gerechtere Verteilung der Kosten als es mithilfe der bisherigen pauschalen Abrechnung der Fall war. 

Würde diese Form der Erfassung einen unzumutbar hohen Aufwand bedeuten oder würde die Ausstattung mit Warmwasserzählern sehr hohe Kosten verursachen, können sich Hauseigentümer und Vermieter von der Pflicht befreien lassen. Mieter wiederum müssen es dulden, dass ihre Wohnungen mit den neuen Warmwasserzählern ausgerüstet werden. Sollten die Zähler bis Jahresende 2013 hingegen nicht eingebaut sein, haben Mieter das Recht, ihre Heizkostenabrechnung um 15 Prozent zu kürzen. 

Wäschetrockner und Raumklimageräte erhalten neue Label.

Die effizientesten Raumklimageräte waren bisher mit dem Energielabel A gekennzeichnet. Ab Januar 2013 gibt es mit A+, A++ und A+++ drei weitere Energieklassen. Eine Labelpflicht besteht dabei für alle Klimageräte, die eine Kühl- und Heizleistung von bis zu 12 Kilowatt haben.

Ab dem 29. Mai 2013 müssen dann auch Wäschetrockner mit einem neuen Energielabel gekennzeichnet sein. Bisher gab es bei Wäschetrocknern die Energieklassen A bis G, in Zukunft werden auch bei Wäschetrocknern die Klassen um A+, A++ und A+++ erweitert.

Neu ist außerdem, dass der Stromverbrauch nicht mehr pro Trockenvorgang, sondern als Jahresverbrauch in Kilowatt angegeben werden muss. Daneben wird auch die Geräuschentwicklung beim Trocknen aufgeführt sein müssen.

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Thema: Die wichtigsten Änderungen im Bereich Energie in 2013

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