Alles Wichtige zur Rauchmelderpflicht

Alles Wichtige zur Rauchmelderpflicht

Die kleinen, runden Rauchmelder machen optisch zugegebenermaßen nicht besonders viel her. Doch im Ernstfall können sie Leben retten. Bricht nämlich ein Feuer aus, kann der gefährliche Rauch schon nach wenigen Minuten zur Bewusstlosigkeit führen. Schuld daran ist das Kohlenmonoxid, das sich bei einem Brand so gut wie immer bildet.

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Vor allem nachts, wenn die Bewohner schlafen, kann ein Brand somit fatale Folgen haben. Ein Rauchmelder erkennt eine Rauchentwicklung und schlägt mit einem lauten, grellen Ton Alarm. Den Betroffenen kann das die wertvollen Sekunden verschaffen, die ausreichen, um sich aus der Gefahrenzone zu bringen.

Dabei ist ein Rauchmelder schnell an der Decke montiert. Und in den meisten Bundesländern ist das inzwischen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Doch wer muss die Rauchmelder eigentlich installieren? Der Mieter oder der Vermieter? Wer trägt die Anschaffungskosten? Und wer ist für die Wartung zuständig?

Hier alles Wichtige zur Rauchmelderpflicht in der Übersicht!

 

In welchen Bundesländern gilt eine Rauchmelderpflicht?

Die Pflicht, Rauchmelder in Privatwohnungen zu installieren, besteht in fast allen Bundesländern. Nur in Berlin und Brandenburg gibt es keine Rauchmelderpflicht. Und in den übrigen Bundesländern, die Rauchmelder verpflichtend vorschreiben, gibt es keine einheitliche Regelung.

Stattdessen ist die Rauchmelderpflicht in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Deshalb gibt es unterschiedliche Vorschriften dazu, bis wann Privatwohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet und in welchen Räumen Rauchmelder montiert sein müssen.

Auch wer die Wartung der Rauchmelder übernehmen muss, ist unterschiedlich geregelt. Die Einzelheiten zu den Regelungen rund um die Rauchmelderpflicht listet die Tabelle am Ende dieses Beitrags auf.

 

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht?

Auch wenn die Landesgesetze in den meisten Bundesländern vorschreiben, dass Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen, ist eine Kontrolle natürlich schwierig. Andererseits gibt es keinen vernünftigen Grund dafür, die kleinen, runden Warnvorrichtungen nicht an die Decke zu hängen.

Und wenn es tatsächlich zu einem Wohnungsbrand kommen sollte, drohen ernsthafte Konsequenzen. Waren trotz Verpflichtung keine Rauchmelder installiert, liegt nämlich ein Verstoß gegen die Landesbauordnung vor.

Vor allem wenn eine Person verletzt wurde, kann dieser Vorstoß ein strafrechtliches Verfahren mit sich bringen. Hinzu kommt, dass die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherungen ihre Leistung kürzen oder sogar verweigern können, weil die gesetzlichen Vorgaben missachtet wurden.

 

Wer muss die Rauchmelder kaufen, montieren und warten?

Bei einer Eigentumswohnung und im Eigenheim muss sich der Eigentümer um die Anschaffung, die Montage und die Instandhaltung der Rauchmelder kümmern. Bei Mietwohnungen ist der Vermieter dafür zuständig, die vorgeschriebenen Rauchmelder zu besorgen und anzubringen. Nur in Mecklenburg-Vorpommern ist der Bewohner oder Mieter einer Wohnung für den Einbau der Rauchmelder selbst verantwortlich.

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Auch die Instandhaltung der Rauchmelder muss prinzipiell der Vermieter übernehmen. Denn die Landesbauverordnungen nehmen meist den Eigentümer (oder Vermieter) in die Pflicht, wenn es darum geht, die Rauchmelderpflicht umzusetzen. Der Vermieter hat allerdings die Möglichkeit, die Wartungspflicht auf seine Mieter zu übertragen.

Alternativ kann er die Wartungskosten, ähnlich wie beim Wasser- und Wärmezähler, auf die Mieter umlegen und über die Nebenkosten abrechnen. Hat der Vermieter bislang keine Rauchmelder installieren lassen, sollte sich der Mieter mit ihm absprechen.

Auf eigene Faust loszuziehen, Rauchmelder zu kaufen und zu montieren, ist keine gute Idee. Denn der Vermieter möchte möglicherweise einheitliche Geräte im gesamten Wohngebäude installieren lassen und diese dann zentral verwalten. In diesem Fall müsste der Mieter die selbstgekauften Rauchmelder wieder abnehmen und hätte das Geld umsonst ausgegeben.

 

Wo müssen die Rauchmelder installiert werden?

Welche Räume mit einem Rauchmelder ausgestattet werden müssen, ergibt sich aus den Landesbauordnungen. Allgemein können sich Eigentümer und Vermieter dabei an folgendem Schema orientieren:

  • Pflichtabsicherung: Mindestens ein Rauchmelder pro Etage gilt als Grundabsicherung. Die Landesbauordnungen schreiben vor, dass die Schlafbereiche, also das Schlaf- und die Kinderzimmer, und die Flure als Rettungswege mit einem Rauchmelder ausgerüstet sein müssen.
  • Zusatzabsicherung: Ideal ist, wenn jeder Raum mit einem eigenen Rauchmelder ausgestattet ist. Dabei sollten auch der Dachboden und der Keller nicht vergessen werden.
  • Küche und Badezimmer: Die Küche und das Bad sind von der Rauchmelderpflicht ausgenommen. Dies liegt daran, dass hier häufig Dämpfe, Rauch und Hitze entstehen, die Fehlalarme auslösen können. Denn die Standardrauchmelder erkennen oft nicht, dass es sich bei dem Dunst um typische Erscheinungen in Bad und Küche handelt. Für diese Räume gibt es spezielle Meldegeräte, die auf die Temperatur reagieren. Solche Geräte sind aber nicht vorgeschrieben, sondern können als freiwillige Absicherung montiert werden.

Der Rauchmelder wird jeweils mittig an der Raumdecke montiert. Statt einfacher Rauchmelder können Funkrauchmelder eine lohnenswerte Alternative sein. Sie lassen sich nämlich drahtlos miteinander vernetzen und leiten so einen Alarm an alle Geräte weiter. Dadurch wird der Bewohner oder Mieter auch dann gewarnt, wenn das Feuer in einem weiter entfernten Raum in der Wohnung ausbricht.

Bei der Auswahl der Rauchmelder ist es ratsam, auf eine gute Qualität zu achten. So sollten die Geräte auf jeden Fall mit dem GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit und dem VdS-Prüfsiegel der VdS Schadensverhütungs-GmbH gekennzeichnet sein. Steht ein Q neben dem VdS-Prüfsiegel, weist das auf einen hochwertigen Rauchmelder hin, der für den Langezeiteinsatz konzipiert ist.

Bei einem solchen Rauchmelder hält die Batterie beispielsweise mindestens zehn Jahre lang. Für Hörgeschädigte sind spezielle Rauchmelder erhältlich, bei denen der Alarm nicht nur durch ein lautes Piepen, sondern durch Lichtsignale und Vibration erfolgt. Verglichen mit herkömmlichen Rauchmeldern sind sie aber sehr teuer.

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (Az. B3 KR 8/13 R) muss die Krankenkasse die Kosten für diese Anschaffung aber übernehmen, wenn der Bewohner der Wohnung hörgeschädigt ist.

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Wie werden die Rauchmelder gewartet?

Rauchmelder müssen regelmäßig gewartet werden, damit sie im Ernstfall zuverlässig und sicher funktionieren. Die Wartung ist aber unkompliziert. Auf der Verpackung ist beschrieben, was beachtet werden muss. Ansonsten gilt:

  • Der Rauchmelder sollte einmal pro Jahr durch Drücken der Prüftaste getestet werden. Ein kurzer Test empfiehlt sich außerdem vor dem Urlaub und bei der Rückkehr nach einem längeren Aufenthalt.
  • Die meisten Rauchmelder signalisieren durch ein Piepen, dass die Batterie ausgetauscht werden muss. Ansonsten sollte die Batterie nach anderthalb Jahren ausgewechselt werden, sofern es sich nicht um einen Rauchmelder mit Zehn-Jahres-Batterie handelt.
  • Nach zehn Jahren wird es Zeit, den Rauchmelder auszutauschen.

[Tabelle: Übersicht zur Rauchmelderpflicht]

Tabelle Rauchmelderpflicht

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

Ein Gedanke zu „Alles Wichtige zur Rauchmelderpflicht“

  1. Rauchmelder sehen echt beschissen aus.. bin echt froh, dass ich die nicht in meiner Küche haben muss. Trotzdem sind die Dinger wohl wichtig.. oh man..

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